Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz tritt zum 01.12.2021 in Kraft

Änderungen für Cookie-Banner im Zuge der TTDSG

Zum 01. Dezember 2021 tritt das neue Telekommunkation-Telemedien-Datenschutzgesetz in Kraft – eine zusätzliche Ergänzung zur Datenschutzgrundverordnung und wichtig für alle diejenigen unter euch, die einen Webauftritt im Internet besitzen.

Was ist das Telekommunkation-Telemedien-Datenschutzgesetz?

Kurz: das TTDSG. Das TTSDG bringt einige Neuerungen mit sich, die im Zuge des Gesetzes auf Websites eingehalten werden müssen. Das hat in erster Linie Auswirkungen auf die tollen Cookie-Banner der Websites. Die, die man erfahrungsgemäß immer irgendwie schnell wegklickt, um sie aus den Augen zu haben.

Seit 2019 ist es ja bereits so, dass Cookies nur mit der aktiven Einwilligung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Seitdem dürfen auch keine einfachen Cookie-Banner mehr verwendet werden, die einfach nur auf die Nutzung von Cookies hinweisen. Zumindest dann nicht, wenn externe Dienste geladen werden. Dazu zählen zum Beispiel eingebundene YouTube-Videos, Google Maps oder auch Google Analytics. Der Nutzer muss seit 2019 die Möglichkeit haben, jeden Cookie einzeln akzeptieren oder ablehnen zu können, oder eben gesamtumfänglich alle Cookies zu akzeptieren. Vorher dürfen keine externen Dienste geladen werden.

Das bedeutet zusammengefasst:

  • Externe Dienste dürfen erst nach der Einwilligung des Nutzers geladen werden
  • Der Nutzer muss die Einwilligung selbstständig und aktiv setzen, das heißt, nur nach dem aktiven Bestätigen des Nutzers durch den Klick auf einen Button dürfen externe Dienste geladen werden
  • Die Nutzer müssen über die Art der Cookies und den Zweck dieser informiert werden

 

Was ändert sich nun für Cookie-Banner?

Auf die Cookie-Banner bis zum Rechtsstand vor dem 01.12.2021 kommen im Prinzip zwei Änderungen zu:

  • Der Button „Alle Cookies akzeptieren“ darf nicht mehr farblich hervorgehoben werden.
    Das wurde auf vielen Websites bis dato so gehandhabt, um den Nutzer dazu zu lenken, alle Cookies zu akzeptieren. Klar, wir wollen ja den Nutzern externe Dienste bieten, wie zum Beispiel eingebundene Videos über YouTube oder Vimeo. Wir wollen für uns selber als Betreiber ja aber auch Analyse-Daten sammeln, beispielsweise über Google Analytics oder Matomo, um unsere Nutzer kennenzulernen und unseren Webauftritt zu verbessern. Im Zuge des TTDSG müssen die Buttons nun gleich aussehen.
  • Ein zusätzlicher Button „Ablehnen“ muss zur Verfügung stehen.
    Viele Cookie-Banner verfügten nur über einen Button „Alle Cookies akzeptieren“ und einen kleinen Button, um den Cookie-Banner zu schließen (und damit auch die nicht essentiell notwendigen Cookies abzulehnen). Ab dem 01.12.2021 müssen Cookie-Banner auch einen Ablehnen-Button haben, um damit alle nicht essentiell notwendigen Cookies auf einmal abzulehnen. Wichtig ist, dass dieser Button auch mit „Ablehnen“ beschriftet ist und, wie im ersten Punkt beschrieben, identisch mit dem „Akzeptieren“-Button aussieht.

 

Hast du diese Änderungen an deinem Cookie-Banner bereits vorgenommen oder stehst du noch vor der Frage, wie das überhaupt geht? Hast du vielleicht noch gar keinen Cookie-Banner mit Opt-In (der Möglichkeit, einzelne Cookies aktiv abzulehnen oder zu akzeptieren)? Sprich mich gerne an, ich bringe auch deine Website auf den aktuellsten Stand der DSGVO.

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